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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist eine unabhängige EU-Behörde, deren Aufgabe es ist, ein wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten. Ihre übergeordneten Ziele bestehen in der Wahrung der Finanzstabilität in der EU und dem Schutz der Integrität, der Effizienz und des ordnungsgemäßen Funktionierens des Bankensektors.

Die EBA ist Bestandteil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS), dem drei Aufsichtsbehörden angehören: die Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Außerdem zählen der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) sowie der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden und die nationalen Aufsichtsbehörden zum ESFS.

Die EBA ist unabhängig, jedoch gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission rechenschaftspflichtig.

Auftrag und Aufgaben

Während die nationalen Aufsichtsbehörden (und in naher Zukunft die Europäische Zentralbank für diejenigen Länder, die sich am neuen einheitlichen Aufsichtsmechanismus, einer der wichtigsten Säulen der sogenannten Bankenunion, beteiligen) auch künftig für die Überwachung einzelner Finanzinstitute verantwortlich sind, fällt der EBA die Aufgabe zu, das Funktionieren des Binnenmarktes durch geeignete, wirksame und harmonisierte Aufsicht und Regulierung auf europäischer Ebene zu verbessern.

In erster Linie soll die EBA durch die Annahme von verbindlichen technischen Standards und Leitlinien zur Erarbeitung des Einheitlichen Europäischen Regelwerks für den Finanzsektor beitragen. Dieses Einheitliche Regelwerk soll einheitliche und harmonisierte Aufsichtsregeln für Finanzinstitute in der EU bereitstellen und damit zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen sowie den Schutz von Einlegern, Anlegern und Verbrauchern gewährleisten.

Die Behörde spielt außerdem eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Förderung der Angleichung der Aufsichtspraktiken, mit der eine harmonisierte Anwendung der Aufsichtsregeln sichergestellt werden soll. Daneben hat die EBA den Auftrag, Risiken und Schwachstellen im EU-Bankensektor insbesondere mit Hilfe regelmäßiger Berichte zur Risikobewertung und europaweiten Stresstests zu bewerten.

Weitere Aufgaben im Rahmen des Auftrags der EBA umfassen Nachforschungen über die unzureichende Anwendung des EU-Rechts durch nationale Behörden, Entscheidungsbefugnis in Krisenfällen, Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen sowie die unabhängige Beratung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission.

Organisation

Die EBA wird nach außen durch ihren Vorsitzenden vertreten, zu dessen Aufgaben außerdem die Vorbereitung der Arbeiten und die Leitung der Sitzungen des Rates der Aufseher zählen. Der Exekutivdirektor bereitet die Sitzungen des Verwaltungsrates vor und überwacht die tägliche operative Tätigkeit der Behörde.

Die beiden Leitungsgremien der EBA sind:

  • der Rat der Aufseher als wichtigstes Entscheidungsgremium der Behörde. Der Rat der Aufseher trifft alle politischen Entscheidung der EBA, z. B. über die Annahme von Entwürfen technischer Standards, Leitlinien, Stellungnahmen und Berichte;
  • der Verwaltungsrat, der gewährleistet, dass die Behörde ihren Auftrag ausführt und die ihr zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt. Diesbezüglich gehört es zu seinen Aufgaben, u. a. das Jahresarbeitsprogramm, den Jahreshaushaltsplan, die Personalplanung der Behörde und den Jahresbericht vorzuschlagen.

Die EBA beschäftigt sich im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses in enger Zusammenarbeit mit den anderen Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) mit sektorübergreifenden Fragen. Zum wirksamen Schutz der Rechte von Beteiligten, die von Beschlüssen der Behörde betroffen sind, wurde ein Beschwerdeausschuss eingerichtet.

Arbeitsweise

Um sicherzustellen, dass die EBA ihren Pflichten und Aufgaben auf wirksame und transparente Weise nachkommt, werden alle von der Behörde erarbeiteten Ergebnisse in technischen Arbeitsgruppen und ständigen Ausschüssen erörtert, wo auch die nationalen Behörden Beiträge leisten können. Die EBA arbeitet bei der Ausführung ihres Auftrags außerdem regelmäßig mit anderen Einrichtungen und Organen zusammen.

Gegebenenfalls werden offene öffentliche Konsultationen zu Regulierungsdokumenten (technische Standards, Leitlinien usw.) durchgeführt, damit Interessenvertreter und alle interessierten Parteien Beiträge zu künftigen Bankenstandards und Leitlinien leisten können.

Die Behörde berücksichtigt außerdem die Anmerkungen und Ratschläge der Interessengruppe Bankensektor, die mit der EBA-Verordnung eingesetzt wurde, um die Konsultation von Interessenvertretern zu erleichtern. Gegebenenfalls führt die EBA eine Kosten-Nutzen-Analyse aller Vorschläge durch. Die endgültigen Dokumente werden vom Rat der Aufseher durch Abstimmung verabschiedet.

Zugehörige Links

Zusammenfassung des Jahresberichts

Gründungsverordnung der EBA

Die Leitlinien und Empfehlungen der EBA werden in alle Sprachen übersetzt und stehen auf der Website im Bereich "Regulation and Policy" zur Verfügung.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit einem Finanzinstitut haben und Hilfe oder Informationen benötigen, finden Sie auf unserer Website Informationen zum Thema Verbraucherschutz (nur in englischer Sprache).