- Question ID
-
2025_7582
- Legal act
- Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)
- Topic
- Credit risk
- Article
-
132
- COM Delegated or Implementing Acts/RTS/ITS/GLs/Recommendations
- Regulation (EU) No 680/2014 - ITS on supervisory reporting of institutions (repealed)
- Article/Paragraph
-
3.2.
- Type of submitter
-
Credit institution
- Subject matter
-
Umgang mit unwiderruflichen Zeichnungszusagen für Fondsanteile im Kreditrisiko Kurzbeschreibung: Zuordnung und Risikogewichtung von Zeichnungszusagen in den Phasen der Fondsauflegung
- Question
-
Im Rahmen der Abbildung unwiderruflicher Zeichnungszusagen für Fondsanteile in unserem Spezialfonds stellen sich uns folgende Fragen:
1. In welcher Forderungsklasse des Kreditrisikos nach 575/2013 der CRR (CIU gem. Art. 132 oder Unternehmen gem. Art. 122) sind unwiderrufliche Zeichnungszusagen während der Phase 3
(Auflegung des Sondervermögens) sowie während der Phase 4 (nach Auflegung des Sondervermögens) zuzuordnen?
2. Mit welchem Risikogewicht sind diese Zusagen in den jeweiligen Phasen zu bewerten?
- Background on the question
-
Unsere Frage betrifft die korrekte Zuordnung und Bewertung unwiderruflicher Zeichnungszusagen im Rahmen der regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Abbildung im Kreditrisiko gem. Art. 112 (EU) 575/2013 CRR. Da die gesetzlichen Regelungen hierzu keine detaillierte Definition enthalten, benötigen wir eine Klarstellung, um die Einhaltung der
regulatorischen Vorgaben sicherzustellen.
- Submission date
- Rejected publishing date
-
- Rationale for rejection
-
Diese Frage wurde abgelehnt, da keine Leitlinien oder Klarstellungen der EBA erforderlich sind. Dies kann der Fall sein, wenn eine Harmonisierung der Praktiken durch den Q&A-Prozess als nicht notwendig erachtet wird oder wenn das Thema als nicht wesentlich angesehen wird, zum Beispiel weil es nur für eine begrenzte Anzahl von Instituten oder anderen Interessengruppen relevant ist.
- Status
-
Rejected question