Die EBA auf einen Blick

Wer sind wir?

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist eine unabhängige EU-Behörde, die 2011 im Nachgang der großen Finanzkrise gegründet wurde. Unsere Hauptaufgaben bestehen darin, einheitliche Regeln für Banken in der EU festzulegen, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Verbraucher bei der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen zu schützen. Unser übergeordnetes Ziel ist es, zur Finanzstabilität in der EU beizutragen.

Was tun wir?

Unsere Aufgabe ist es, das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern, indem wir eine angemessene, effiziente und angeglichene europäische Aufsicht und Regulierung sicherstellen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind für die Überwachung der einzelnen Finanzinstitute zuständig.

Wir tun dies, indem wir dafür sorgen, dass die europäischen Banken demselben einheitlichen Regelwerk folgen. Dies schließt Untersuchungen möglicher Verstöße ein. Wir tragen zum Einleger-, Anleger- und Verbraucherschutz bei. Wir fördern einheitliche Aufsichtspraktiken und bewerten die Risiken im EU-Bankensektor. Die EBA vermittelt zudem in Streitfällen und berät die EU-Institutionen.

Die EBA entwickelt und pflegt das einheitliche europäische Regelwerk für EU-Banken („Single Rulebook“), vor allem über die Annahme von verbindlichen Regulierungs- oder technischen Durchführungsstandards und Leitlinien. Mit dem einheitlichen Regelwerk soll ein einheitliches Paket harmonisierter Aufsichtsvorschriften für Finanzinstitute in der gesamten EU geschaffen werden. Wir fördern die Konvergenz der Aufsichtspraktiken, damit eine harmonisierte Anwendung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften gewährleistet wird.

Wir haben darüber hinaus die Aufgabe, Risiken und Schwachstellen im EU-Bankensektor mithilfe regelmäßiger Risikobewertungsberichte und europaweiter Stresstests zu bewerten.

Zu unseren weiteren Aufgaben gehören die Untersuchung der unzureichenden Anwendung des EU-Rechts durch nationale Behörden, die Entscheidungsfindung in Notfällen, die Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzüberschreitenden Angelegenheiten und die Tätigkeit als unabhängiges Beratungsgremium für das Europäische Parlament, den Europäischen Rat oder die Europäische Kommission.

Die Finanzwelt befindet sich in einem Prozess des Wandels. Die EBA passt sich diesem Wandel an, indem sie sich für nachhaltige Finanzen und Finanzinnovationen einsetzt und diese fördert. Wir arbeiten daran, die Risiken des Klimawandels zu verringern und helfen bei der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG), indem wir den Übergang des Banken- und Finanzsystems zu einer nachhaltigeren Wirtschaft unterstützen. Die EBA wahrt diese Werte intern, indem sie auf Nachhaltigkeit setzt.

Der EBA wurden kürzlich neue Aufsichts- und Überwachungsaufgaben in den Bereichen der Erbringung von IKT-Dienstleistungen für Dritte sowie der Ausgabe von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token übertragen. Dies spiegelt sich im Zusammenhang mit dem Rechtsakt zur Betriebsstabilität digitaler Systeme (DORA) und der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) wider.

Es ist uns eine Herzensangelegenheit, die EU-Bürgerinnen und -Bürger in ihrer eigenen Sprache auf dem Laufenden zu halten. Wir setzen uns für Transparenz ein, indem wir Leitlinien, technische Standards, Zusammenfassungen von Arbeitsprogrammen und Jahresberichte veröffentlichen. Alle diese Veröffentlichungen sind in den 24 EU-Amtssprachen verfügbar.

Wir arbeiten eng mit den nationalen zuständigen Behörden und anderen Einrichtungen und Agenturen der EU zusammen, darunter die Europäischen Kommission, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), die Europäischen Zentralbank (EZB), der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS).

Wie ist unsere Organisationsstruktur?

Die EBA wird von einem Vorsitzenden und einem Exekutivdirektor geleitet. Sie hat zwei Leitungsorgane: den Rat der Aufseher, der politische Entscheidungen trifft, und den Verwaltungsrat, der die Arbeit der EBA überwacht. Der Rat der Aufseher ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Behörde. Er trifft alle politischen Entscheidungen der EBA, wie die Annahme von Entwürfen technischer Standards, Leitlinien, Stellungnahmen und Berichten.

Er sorgt dafür, dass die Behörde ihren Auftrag erfüllt und die ihr übertragenen Aufgaben wahrnimmt. In diesem Zusammenhang wird ihm die Befugnis übertragen, unter anderem das Jahresarbeitsprogramm, den Jahreshaushalt, den Personalentwicklungsplan und den Jahresbericht vorzuschlagen.

Die EBA ist in vier Abteilungen und 18 Referate untergliedert und beschäftigt etwa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Sie möchten bei uns mitmachen?

Von Politiksachverständigen über Datenanalysten bis hin zu Kommunikationsfachleuten und vielen anderen Profilen: alle Menschen können sich für unsere Mission engagieren.

Die EBA bietet wettbewerbsfähige Gehälter, ein ansprechendes Arbeitsumfeld und eine gesunde Work-Life-Balance sowie zusätzliche Leistungen für Bedienstete mit Kindern und flexible Arbeitszeiten. 

Wir bieten zudem Praktika für junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen an, die am Beginn ihrer beruflichen Karriere stehen.